SGG-Stelle / Widerspruchstelle

Widerspruch und Klage

Die SGG-Stelle bearbeitet Widersprüche in Angelegenheiten nach dem SGB II und Prozessverfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.

Das Widerspruchsverfahren dient der nochmaligen Überprüfung einer behördlichen Entscheidung.
Es gibt der Verwaltung die Chance, ihre eigene Entscheidung vor einer gerichtlichen Überprüfung noch einmal selbst zu überdenken.

Das Widerspruchsverfahren dient aber auch dem Bürger. Er kann durch ein Vorverfahren auch einen unzweckmäßigen rechtmäßigen Verwaltungsakt angehen, während er bei einer gerichtlichen Überprüfung nur die Widerrechtlichkeit des Verwaltungsaktes anführen kann.

Auch eine erhebliche Entlastung der Gerichte wird durch das – vorgeschaltete - Widerspruchsverfahren erreicht. Die juristisch besonders geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGG-Stelle tragen mit dafür Sorge, dass dem verfassungsmäßig verbürgten Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) der hilfebedürftigen Menschen im Bereich des SGB II angemessen Rechnung getragen wird.

Kontakt

SGG-Stelle / Widerspruchstelle des Jobcenters Kreis Paderborn

E-Mail: Paderborn-SGG@jobcenter-ge.de
Fax: 05251/5409-527