Allgemeines

Welche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gibt es?

Leistungsberechtigte können folgende Leistungen über uns beanspruchen:

  • Bürgergeld
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Weitere Leistungen

Die vorgenannten Leistungen werden im Folgenden kurz beschrieben. Ausführlichere Informationen erhalten Sie unter den einzelnen Gliederungspunkten oder hier.


Bürgergeld

Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Es bemisst sich nach dem individuellen Bedarf der leistungsberechtigten Person. Dieser setzt sich aus dem Regelbedarf, evtl. Mehrbedarfen sowie den Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen.

Sofern die Bedarfe der leistungsberechtigten Person nicht durch das einzusetzende Einkommen oder Vermögen gedeckt werden können, besteht ein Anspruch auf Bürgergeld.

Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Neben dem vorgenannten Regelbedarf können Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gesondert berücksichtigt werden. Bedarfe für Bildung werden bei Schülerinnen und Schülern berücksichtigt, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also maximal 24 Jahre alt sind. Ein Bedarf für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.