Übersicht angemessene Mieten im Kreis Paderborn

Welche Bedarfe werden bei der Leistungsberechnung berücksichtigt?

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Soweit die Bedarfe für Unterkunft und Heizung den angemessenen Umfang übersteigen, werden Sie in der Regel aufgefordert diese innerhalb von 6 Monaten (z. B. durch Umzug, Untervermietung usw.) auf ein angemessenes Maß zu senken. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist werden lediglich die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Die Ausführungen zu einem geplanten Umzug sind zu beachten.

Die Höhe des angemessenen Bedarfes für Unterkunft ist abhängig vom Wohnort, der Anzahl der in dem Haushalt bzw. in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie des im Energieausweis festgestellten Energiebedarfes des bewohnten Gebäudes.

Hinweis

Die Werte umfassen lediglich die Kaltmiete und Nebenkosten. Kosten für Heizung und Warmwasser sind in den Werten nicht enthalten.

In Einzelfällen wird bei der Beurteilung der Angemessenheit eine weitere Person im Haushalt angenommen, wenn dies aufgrund der familiären Situation (z. B. bei Alleinlebenden mit mindestens einem Kind, welches das 5. Lebensjahr vollendet hat) oder aus medizinischen (z. B. bei Blinden oder Personen, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind) Gründen angezeigt ist.

Unabhängig von dem Energiebedarf des Gebäudes gelten die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Angemessenheitsgrenzen. Sofern Ihre Unterkunft einen hohen energetischen Standard hat und Sie dies per entsprechendem Energieausweis nachweisen, können ggf. höhere Kosten berücksichtigt werden.

Paderborn, Bad Lippspringe (Wohnungsmarkttyp 2)

Person(en) Wohnungsgröße Gesamtmiete in Euro
1 bis 50 m² 440,50
2 65 m² 520,00
3 80 m² 642,40
4 95 m² 742,90
5 110 m² 898,70
jede weitere Person zzgl. 15 m² 122,55

Borchen, Delbrück, Hövelhof, Salzkotten (Wohnungsmarkttyp 3)

Person(en) Wohnungsgröße Gesamtmiete in Euro
1 bis 50 m² 385,00
2 65 m² 481,65
3 80 m² 597,60
4 95 m² 750,50
5 110 m² 817,30
jede weitere Person zzgl. 15 m² 111,45

Altenbeken, Bad Wünnenberg, Büren, Lichtenau (Wohnungsmarkttyp 1)

Person(en) Wohnungsgröße Gesamtmiete in Euro
1 bis 50 m² 363,50
2 65 m² 428,35
3 80 m² 508,80
4 95 m² 604,20
5 110 m² 684,20
jede weitere Person zzgl. 15 m² 93,30

Hinweis

Das Konzept zur Ermittlung der Angemessenheitswerte für die Kosten für Unterkunft wurde vom Kreis Paderborn festgelegt. Weitere Informationen rund um das Thema Kosten der Unterkunft finden Sie in unserem Downloadbereich.

Was ist bei einem Umzug zu berücksichtigen?

Sofern Sie beabsichtigen umzuziehen, sind Sie verpflichtet, sich vor der Anmietung der neuen Unterkunft die Zustimmung des bisher für Sie zuständigen Jobcenters einzuholen. Für die Zustimmung des Jobcenters ist es erforderlich, dass der Umzug nachweislich erforderlich ist und die Kosten der neuen Unterkunft angemessen sind.

Eine Anmietung ohne Zustimmung des Jobcenters kann sich für Sie nachteilig hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Kosten der neuen Unterkunft und der im Zusammenhang mit der Anmietung bzw. dem Umzug anfallenden Kosten (Umzugskosten, Kaution usw.) auswirken.

Stimmen Sie deshalb bitte einen Umzug in eine andere Wohnung vor Abschluss des Mietvertrages mit dem für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Jobcenter ab. Sie können hierzu das Formular „Mietbescheinigung“  verwenden und dieses als Mietangebot vom Vermieter der neu anzumietenden Wohnung ausfüllen lassen und bei dem für Sie zuständigen Sachgebiet des Bereichs Geldleistungen vorlegen. Sofern ein Energieausweis für das Gebäude ausgestellt worden ist, fügen Sie diesen bitte in Kopie bei. Evtl. können hierdurch höhere Bedarfe für Unterkunft anerkannt werden.

Bitte teilen Sie ebenfalls den Grund Ihres Umzuges mit und weisen die Erforderlichkeit des Umzuges ggf. nach.